
Beim Umzug in eine neue Mietwohnung fallen für den Mieter bereits viele Kosten an. Dazu zählen in erster Linie die Umzugskosten, aber nicht selten auch Kosten für Renovierungen und die neue Wohnungseinrichtung. Zusätzlich muss im Regelfall eine Mietkaution hinterlegt werden, die mit drei Monatsmieten einen großen Anteil an den Kosten einnimmt. Nicht selten müssen Mieter dann einen Kredit aufnehmen oder die eigene Liquidität stark einschränken. Jedoch kann eine Kautionsversicherung in diesen Fällen Abhilfe schaffen.
Durch den Abschluss einer Kautionsversicherung müssen Mieter die zu hinterlegende Kaution nicht in einem Betrag aufbringen, sondern der Versicherte zahlt lediglich regelmäßig Versicherungsbeiträge. Die Beträge dafür liegen meist bei wenigen Prozent der Mietkaution im Jahr, sodass sich diese nicht deutlich auf die Liquidität auswirken. Dennoch erhält der Vermieter die Sicherheit, dass etwaige Schäden bei Auszug bezahlt werden. Denn die Versicherung tritt in dem Fall als Bürge ein und übernimmt im Schadensfall den Schaden für den Versicherten. Als Nachweis erhält der Versicherte deshalb eine Bürgschaftsurkunde, durch welche dem Vermieter die Bürgschaft bestätigt wird.
Neben der privaten Kautionsversicherung gibt es auch im geschäftlichen Bereich Versicherungen, die Kautionen bzw. Bürgschaften übernehmen. Denn auch für Unternehmer können Bürgschaften, Gewährleistungen oder Garantien die Liquidität stark beeinflussen oder die Kreditlinie der Bank überschreiten. Insbesondere bei Großaufträgen kommt es häufig vor, dass der Auftraggeber eine Sicherheit verlangt. Dann können Unternehmer einen Avalkredit aufnehmen oder zur Schonung der Kreditlinie eine Kautionsversicherung abschließen. Zwar ist bei Abschluss einer Kautionsversicherung auch der Nachweis einer guten Bonität erforderlich, jedoch müssen bei niedrigen Kautionssummen häufig keine zusätzlichen Sicherheiten hinterlegt werden. Dennoch tritt die Kautionsversicherung als Bürge ein und übernimmt somit für den Gläubiger bzw. Auftraggeber die Sicherheit, dass etwaige Zahlungen geleistet werden können.
Der Versicherungsnehmer ist immer der Mieter.
Bürgschaftsgläubiger kann der Vermieter und/oder der Verwalter sein. Der/die Bürgschaftsgläubiger ist/sind berechtigt, die Kaution abzurufen bzw. die Baloise aus der Bürgschaft zu befreien.
Es wird ein prozentualer Beitrag in Höhe von 4,3% der Kautionssumme, mindestens 39,00 € p.a., erhoben. Dies entspricht monatlich einem Beitrag von 3,25 €; allerdings ist nur die jährliche Zahlung möglich. Die Zahlung erfolgt immer per Lastschrifteinzug.
Die Versicherungssteuer entfällt.
Nein, außer der jährlichen Prämie fallen keine weiteren Kosten wie z.B. Abschlusskosten, Urkundengebür oder ähnliches an.
Nein. Die Vertragsmindestprämie beträgt jedoch 39,00 €.
Die maximale Kautionshöhe ist 10.000,00 €. Einzelfallprüfung bei höheren Summen.
Es gibt keine Mindestlaufzeit für die Mietkautions-Police. Es werden jedoch nur die Anträge gezeichnet, bei denen die Restlaufzeit des Mietvertrags mindestens 12 Monate beträgt.
Unter welchen Voraussetzungen kann ein Mieter eine Mietkautions-Police abschließen?
Voraussetzung für den Erhalt einer Mietkautions-Police ist eine positive Bonitätsprüfung, die schnell und bequem online erledigt werden kann. Kunden mit negativer Bonitätsprüfung können die Mietkautions-Police nicht abschließen.
Weitere Voraussetzungen:
Selbstverständlich. In diesem Fall sollten Vermieter und Mieter sofort die Möglichkeit eines späteren Austauschs im Mietvertrag vereinbaren.
Ja. Der Mieter kann ein bereits bestehendes Kautionskonto jederzeit in eine Mietkautions-Police umwandeln. Der Vermieter muss dem lediglich zustimmen. Gegebenenfalls sollte der Austausch durch einen Nachtrag zum Mietvertrag dokumentiert werden.
Nein. Derzeit kann die Mietkautions-Police nur für private Mietverhältnisse eingesetzt werden.
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