Wer ein Tier hält, haftet grundsätzlich für Schäden, die das Tier verursacht. Gerade bei größeren Tieren können Personen-, Sach- oder Vermögensschäden schnell erhebliche finanzielle Folgen haben. Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt Sie vor diesen Haftungsrisiken und übernimmt – im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes – berechtigte Schadenersatzforderungen. Gleichzeitig wehrt sie unberechtigte Ansprüche gegen Sie ab.
Nicht für jedes Tier ist eine eigene Tierhalterhaftpflicht erforderlich. Für Hunde und Pferde ist ein separater Versicherungsschutz relevant. Katzen und andere zahme Kleintiere sind dagegen in der Regel über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert.
Vor allem Hunde- und Pferdehalter sollten sich mit einer eigenen Tierhalterhaftpflicht beschäftigen. Dabei unterscheiden sich die Anforderungen an den Versicherungsschutz je nach Tierart deutlich.
Bei Hunden spielen beispielsweise Mietsachschäden, Schäden beim Hüten durch andere Personen oder das Führen ohne Leine eine Rolle. Zusätzlich gelten je nach Bundesland unterschiedliche gesetzliche Vorgaben zur Versicherungspflicht.
Bei Pferden kommen andere Risiken hinzu. Dazu gehören beispielsweise Schäden beim Reiten, durch Fremdreiter oder Reitbeteiligungen sowie beim Ausbrechen aus Koppel oder Stall.
Die Besonderheiten erläutern wir deshalb ausführlicher auf unseren Seiten zur Hundehalterhaftpflicht und Pferdehalterhaftpflicht.
Verursacht Ihr Tier einen Schaden, prüft die Versicherung zunächst, ob und in welcher Höhe Sie dafür haften. Berechtigte Schadenersatzansprüche werden im Rahmen des Versicherungsvertrags übernommen. Unberechtigte Forderungen wehrt der Versicherer für Sie ab.
Versichert werden können insbesondere:
Gerade Personenschäden können hohe Schadenersatzforderungen auslösen. Eine ausreichend hohe Versicherungssumme gehört deshalb zu den wichtigen Kriterien bei der Tarifauswahl.
Eine Tierhalterhaftpflicht sollte nicht allein nach dem Beitrag ausgewählt werden. Entscheidend ist, ob der Versicherungsschutz zu Ihrem Tier und Ihrer tatsächlichen Haltungssituation passt.
Je nach Tierart und Tarif können beispielsweise folgende Punkte wichtig sein:
Bei Hunden und Pferden kommen weitere tierartspezifische Leistungen hinzu. Deshalb vergleichen wir nicht nur Beiträge, sondern auch die für Ihre Situation relevanten Versicherungsbedingungen.
Hunde und Pferde benötigen – anders als Katzen und zahme Kleintiere – einen eigenen Haftpflichtschutz. Welche Leistungen dabei wichtig sind, hängt von der Tierart und der individuellen Haltung ab.
Für Hunde gelten zudem je nach Bundesland unterschiedliche gesetzliche Vorgaben. Bei Pferden spielen beispielsweise die Nutzung des Pferdes, Fremdreiter und Reitbeteiligungen eine Rolle.
Weitere Informationen zu den jeweiligen Besonderheiten finden Sie auf unseren speziellen Seiten zur Hunde- und Pferdehalterhaftpflicht.
Ob Hund oder Pferd: Welche Versicherung sinnvoll ist, hängt vom Tier und vom gewünschten Schutz ab. Wir schauen uns Ihre Situation an und unterstützen Sie dabei, passende Absicherungsmöglichkeiten zu vergleichen.
Hunde und Pferde benötigen in der Regel einen eigenen Haftpflichtschutz. Schäden durch Katzen und andere zahme Kleintiere sind dagegen üblicherweise über die Privathaftpflichtversicherung des Halters abgesichert. Für weitere Tierarten können je nach Tier, Haltung und Nutzung ebenfalls spezielle Haftpflichtlösungen infrage kommen.
Ja. Auch für weitere Tierarten können spezielle Haftpflichtlösungen angeboten werden. Ob und welcher Versicherungsschutz möglich ist, hängt unter anderem von der Tierart, der Haltung und der Nutzung ab. Wir prüfen im Einzelfall, welche Absicherung dafür infrage kommt.
Das hängt von der Tierart und teilweise vom Bundesland ab. Für Hunde bestehen in Deutschland je nach Bundesland unterschiedliche Versicherungspflichten. Für Pferde gibt es keine allgemeine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Tierhalterhaftpflicht. Unabhängig davon kann eine Absicherung sinnvoll sein, weil Tierhalter für verursachte Schäden in erheblicher Höhe haften können.
Schäden durch Katzen und andere zahme Kleintiere sind in der Regel über die Privathaftpflichtversicherung des Halters mitversichert. Eine separate Tierhalterhaftpflicht ist dafür normalerweise nicht erforderlich. Voraussetzung ist allerdings, dass eine entsprechende Privathaftpflichtversicherung besteht und der konkrete Schaden vom Versicherungsschutz umfasst ist.
Je nach Tarif können auch Personen mitversichert sein, die das Tier vorübergehend betreuen oder führen, ohne selbst Halter zu sein. Dazu können beispielsweise Familienangehörige, Freunde, Tierhüter oder bei Pferden auch Fremdreiter und Reitbeteiligungen gehören. Der genaue Umfang hängt vom jeweiligen Tarif ab.
Die Versicherungssumme sollte ausreichend hoch gewählt werden, da insbesondere Personenschäden sehr hohe Schadenersatzforderungen verursachen können. Bei der Auswahl sollte deshalb nicht nur der Beitrag, sondern auch die Höhe der vereinbarten Versicherungssummen berücksichtigt werden. Welche Summen sinnvoll sind, hängt auch vom jeweiligen Tarif und der Tierart ab.
Weitere Informationen rund um die Absicherung von Haustieren finden Sie in unserem Überblick zu Tierversicherungen.