Die Riester-Rente wird ab 2027 grundlegend reformiert. Für bestehende Riester-Verträge bedeutet das jedoch nicht automatisch das Aus: Sie genießen Bestandsschutz und können grundsätzlich weitergeführt werden. Gleichzeitig entstehen mit der neuen geförderten privaten Altersvorsorge zusätzliche Möglichkeiten.
Wer bereits einen Riester-Vertrag besitzt, sollte deshalb nicht vorschnell kündigen oder wechseln. Entscheidend ist, welche Lösung zur persönlichen Situation und zum bestehenden Vertrag passt. Auf dieser Seite erklären wir, was sich 2027 ändert und welche Möglichkeiten Riester-Sparer künftig haben.
Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge. Wer zum förderberechtigten Personenkreis gehört und ausreichend in seinen Vertrag einzahlt, kann Zulagen erhalten und die Beiträge unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich steuerlich geltend machen.
Förderberechtigt sind insbesondere Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, zum Beispiel Arbeitnehmer und Auszubildende. Auch Beamte sowie bestimmte weitere Personengruppen können unmittelbar förderberechtigt sein. Ehe- oder Lebenspartner eines unmittelbar Förderberechtigten können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Riester-Förderung erhalten, auch wenn sie selbst nicht unmittelbar förderberechtigt sind.
Die bisherige Förderung setzt sich aus einer Grundzulage von bis zu 175 Euro pro Jahr sowie Kinderzulagen zusammen. Für ab 2008 geborene Kinder beträgt die Kinderzulage bis zu 300 Euro jährlich, für früher geborene Kinder bis zu 185 Euro. Berufseinsteiger unter 25 Jahren können einmalig einen zusätzlichen Bonus von 200 Euro erhalten.
Um die vollen Zulagen zu erhalten, müssen grundsätzlich 4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens einschließlich der Zulagen eingezahlt werden, höchstens jedoch 2.100 Euro pro Jahr. Wer weniger einzahlt, erhält die Zulagen in der Regel anteilig.
Zum 1. Januar 2027 wird die staatlich geförderte private Altersvorsorge grundlegend neu aufgestellt. Für neu abgeschlossene Verträge tritt an die Stelle der bisherigen Riester-Förderung ein neues Fördersystem mit zusätzlichen Anlage- und Produktmöglichkeiten. Bestehende Riester-Verträge bleiben davon zunächst unberührt.
Eine wesentliche Neuerung ist das Altersvorsorgedepot. Es ermöglicht eine kapitalmarktorientierte Anlage ohne vorgeschriebene Beitragsgarantie und eröffnet damit höhere Renditechancen, allerdings auch entsprechende Wertschwankungs- und Verlustrisiken. Daneben bleiben geförderte Garantieprodukte möglich.
Auch die staatliche Förderung ändert sich. Statt der bisherigen einkommensabhängigen Berechnung des Mindesteigenbeitrags wird die Zulage künftig stärker an den tatsächlich eingezahlten Beitrag gekoppelt. Außerdem wird der Kreis der Förderberechtigten erweitert – unter anderem können künftig auch bestimmte Selbstständige und Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke von der Förderung profitieren.
Wichtig für alle, die bereits riestern: Ein bestehender Riester-Vertrag wird durch die Reform nicht automatisch beendet oder umgestellt. Für diese Verträge gilt Bestandsschutz. Welche Möglichkeiten sich daraus ergeben, erklären wir im nächsten Abschnitt.
Für Riester-Sparer entstehen ab 2027 neue Wahlmöglichkeiten. Sie können ihren bestehenden Vertrag mit der bisherigen Förderung weiterführen, für diesen Vertrag zur neuen Fördersystematik wechseln oder das geförderte Altersvorsorgevermögen auf einen neuen Altersvorsorgevertrag – beispielsweise ein Altersvorsorgedepot – übertragen. Bei einem solchen Wechsel müssen die bislang erhaltenen Zulagen grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden.
Welche Variante günstiger ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Schon beim Vergleich der bisherigen und der neuen Förderung können sich je nach Einkommen, Eigenbeitrag und Familiensituation deutliche Unterschiede ergeben. Darüber hinaus spielen die Kosten und Leistungen des bestehenden Vertrages, vorhandene Garantien, die verbleibende Laufzeit sowie die persönlichen Anlageziele eine wichtige Rolle.
Deshalb sollte ein bestehender Riester-Vertrag nicht allein wegen der Reform gekündigt oder vorschnell umgestellt werden. Sinnvoll ist zunächst ein Vergleich der bisherigen und der neuen Möglichkeiten auf Grundlage der persönlichen Situation.
Eine Kündigung des Riester-Vertrages sollte gut überlegt sein. Bei einer sogenannten schädlichen Verwendung müssen die erhaltenen Zulagen und gegebenenfalls die über die Steuererklärung gewährten Steuervorteile grundsätzlich zurückgezahlt werden.
Hinzu kommt: Durch die Reform ab 2027 entstehen für bestehende Riester-Verträge zusätzliche Wahlmöglichkeiten. Eine Kündigung ist daher nicht notwendig, nur um künftig andere Möglichkeiten der geförderten Altersvorsorge nutzen zu können.
Bevor ein Riester-Vertrag gekündigt wird, sollten deshalb zunächst Vertragswert, Kosten, Garantien, bisherige Förderung und die möglichen Alternativen geprüft werden. Je nach Vertrag kann beispielsweise eine Weiterführung, Beitragsfreistellung oder ein Wechsel die sinnvollere Lösung sein.
Die Reform ab 2027 ist ein guter Anlass, einen bestehenden Riester-Vertrag einmal genauer anzusehen. Das bedeutet jedoch nicht, dass jeder Vertrag geändert werden sollte. Entscheidend ist, ob der Vertrag noch zur persönlichen Lebenssituation und zur geplanten Altersvorsorge passt.
Eine Überprüfung kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn sich Einkommen oder Familiensituation verändert haben, der Vertrag schon lange besteht, die Kosten oder Leistungen unklar sind oder die Frage besteht, ob die bisherige oder die neue Förderung künftig günstiger ist.
Dabei sollte nicht nur die Höhe der staatlichen Förderung betrachtet werden. Auch Garantien, Vertragskosten, bisher aufgebautes Guthaben, verbleibende Laufzeit und persönliche Anlageziele gehören in die Bewertung.
Nein. Bestehende Riester-Verträge werden durch die Reform nicht abgeschafft oder automatisch beendet. Für sie gilt Bestandsschutz. Ab 2027 können allerdings keine neuen Verträge mehr nach dem bisherigen Riester-Modell abgeschlossen werden.
Ja. Vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossene Riester-Verträge können grundsätzlich zu den bisherigen Bedingungen und mit der bisherigen Förderung weitergeführt werden. Alternativ können sich Riester-Sparer für die neue Förderung entscheiden oder in einen neuen geförderten Altersvorsorgevertrag wechseln.
Grundsätzlich ja. Das geförderte Altersvorsorgevermögen aus einem bestehenden Riester-Vertrag kann auf einen neuen förderfähigen Altersvorsorgevertrag übertragen werden. Dazu gehört ab 2027 auch das Altersvorsorgedepot. Ob ein Wechsel sinnvoll ist, hängt jedoch vom bestehenden Vertrag und der persönlichen Situation ab.
Bei einem förderunschädlichen Wechsel in einen neuen begünstigten Altersvorsorgevertrag müssen die bislang erhaltenen Zulagen und Steuervorteile grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden. Allerdings können beim Wechsel Kosten entstehen.
Nicht allein wegen der Reform. Bei einer normalen Kündigung können erhaltene Zulagen und Steuervorteile zurückgefordert werden. Zudem stehen für bestehende Riester-Verträge ab 2027 verschiedene Alternativen zur Verfügung. Vor einer Kündigung sollten deshalb Vertrag und persönliche Situation geprüft werden.
Welche Form der privaten Altersvorsorge zu Ihnen passt, hängt von Ihren persönlichen Zielen und Ihrer Situation ab. Wir beraten Sie zu den Möglichkeiten und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine passende Lösung.