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Photovoltaikversicherung

Photovoltaikversicherung

Photovoltaikversicherung

Viele Hausbesitzer installieren Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung auf dem eigenen Hausdach. Kleinere Solaranlagen sind bis zu bestimmten Höchstbeträgen meist in der bestehenden Gebäudeversicherung gegen Feuer, Sturm und Blitzschlag versichert. Anlagen auf Gewerbebetrieben bzw. Freiflächenanlagen benötigen eine gesonderte
Versicherung. Grundsätzlich erhöht sich durch eine fest installierte Photovoltaikanlage der Wert der Immobilie - es besteht die Gefahr der Unterversicherung. Wenn man bei einer solchen Wertverbesserung den Versicherungsschutz nicht rechtzeitig anpasst, erstattet der Gebäudeversicherer mögliche Schäden später nicht vollständig. Wer eine Solaranlage plant, sollte deshalb frühzeitig Kontakt mit seinem Gebäudeversicherer oder einem spezialisierten Photovoltaik-Versicherer aufnehmen und klären, inwieweit der Versicherungsschutz angepasst werden muss.

Einige Versicherungsgesellschaften bieten mittlerweile spezielle Photovoltaik-Versicherungspakete an. Der Risikoschutz dieser Policen ist wesentlich umfangreicher als in der einfachen Gebäudeversicherung. Der Photovoltaikversicherer entschädigt je nach Vertragsumfang auch für Schäden durch Bedienungsfehler, Vandalismus, Diebstahl, Sabotage, Überspannung im Stromnetz, Kurzschluss und Marderbiss an Strom führenden Leitungen. Im Schadenfall ersetzt werden auch Aufräum- und Entsorgungskosten, Maurerarbeiten sowie Kosten für Gerüste und Arbeitsbühnen. Bei Schäden durch Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler springt der Versicherer ebenfalls ein.

Als Eigentümer ist man für die Sicherheit seiner Solaranlage selbst verantwortlich - wenn die Photovoltaik-Versicherung zusätzlich einen Haftpflichtschutz enthält, ist man finanziell auf der sicheren Seite, falls etwa durch herabfallende Splitter einer berstenden Glasabdeckung Personen verletzt werden. Bevor man eigenen Haftpflichtschutz für die Solaranlage abschließt, sollte man allerdings prüfen, ob und inwieweit bereits Schutz in der persönlichen Privathaftpflichtversicherung oder in der Haus- und Grundstückseigentümer-Haftpflicht besteht. Je nach Anbieter kann man in der Photovoltaik-Police auf Wunsch und meist gegen Mehrbeitrag sogar den Ertragsausfall mitversichern, wenn die Solaranlage bis zur Reparatur eines Schadens stillsteht.

Schon ab Beginn der Bauphase bestehen Risiken, sowohl bei einer Privatanlage wie auch im gewerblichen Bereich, ob Werkhalle oder Freigelände. Deshalb sollte mit Baubeginn Versicherungsschutz bestehen.


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Photovoltaikabsicherung

VHV SolarProtect

Die VHV bietet mit dem Tarif SOLARPROTECT eine Absicherung für die Eigentümer von Photovoltaikanlagen mit Standort in Deutschland. Versichert werden netzgekoppelte Dachanlagen bis max. 50 kWp Leistung.

Highlights

  • Neuwertversicherung - ohne Abzug "Neu für Alt"
  • beitragsfreie Ertragsausfalldeckung bis 50 kWp Anlagenleistung inkl. Einspeisevergütung
  • bis zu 50.000 Euro je Kostenart für Aufräumungs-, Dekontaminations- Entsorgungskosten, Bewegungs-u. Schutzkosten, Erd- u. Pflaster-, Maurer- Stemmarbeiten, Gerüststellung, Bergungsarbeiten, Kosten für Luftfracht zusätzlich bis zu 30.000 Euro je Kostenart beitragsfrei mitversichert (z. B. Feuerlöschkosten, Gebäudebeschädigungen, schadenbedingte Arbeiten an Dächern, Fassaden sowie Schadensuchkosten, Wiederherstellung von Daten)
  • Erdbeben bis zu 25% der Versicherungssumme, maximal 50.000 Euro
  • Technologiefortschritt
  • GAP-Deckung (Differenzdeckung bei Nichtwiederaufbau der PV) inklusive (sh. Ziff. 13 der BV PVA)
  • Fremdstrombezug bis 500 Euro
  • Solarstromspeicher bis 20 kWh
  • Ladestationen für die Elektromobilität (Stromtankstelle)
  • Optional gegen Zuschlag
    • Minderertragsdeckung bis 50 kWp = 10 % Zuschlag
    • Einschluss des Feuerriskos bei PV-Anlagen auf landwirtschaftl. Gebäuden mit (z.B. Heu- u. Strohlagerung, Geflügelmastbetriebe) sowie für Reitställe, Hallen f. landwirtschaftl. Geräte/Fahrzeuge, Stallungen etc. = 100% Zuschlag und SB 500 Euro
    • Montageversicherung - Schutz vor Risiken während der Bauphase
    • Betreiber-Haftpflichtversicherung (DS wahlweise 3 Mio. Euro oder 5 Mio. Euro pauschal P/S/V - SB 250 Euro je Versicherungsfall)

Leistungsübersicht Informationsbroschüre

Annahmerichtlinien

  • Anfragepflichtig:
    • Anlagen im Ausland
    • Bodenanlagen
    • Anlagen mit mehr als 50 kWp
  • Nicht versicherbar sind Photovoltaikanlagen
    • älter als 10 Jahre
    • auf Gebäuden mit Holzver- oder bearbeitung (z.B. Tischlerei)
    • auf Gebäuden von Recyclingbetrieben
    • auf Gebäuden mit Lagerung und/oder Herstellung von feuergefährlichen Substanzen
    • Prototypen oder Einzelanfertigungen
    • Anlagen mit > 1 Vorschaden oder Schäden > 3.000 Euro innerhalb der letzten 5 Jahre

Oberösterreichische

Die Oberösterreichische bietet mit dem Tarif Klima Pro eine umfassende Absicherung für Photovoltaikanlagen. Neben Schäden an der Anlage sind unter anderem Ertragsausfälle bei Betriebsunterbrechungen sowie zahlreiche Kostenpositionen mitversichert. Optional lässt sich der Versicherungsschutz durch das Plus-Paket erweitern; auch E-Ladestationen auf dem Grundstück sind beitragsfrei bis zu einer festgelegten Entschädigungsgrenze eingeschlossen.

Highlights

Klima Pro

  • Deckungen auf erstes Risiko bis 10% der Versicherungssumme, mindestens 30.000 Euro
    • Aufräumkosten
    • Feuerlöschkosten
    • Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich
    • Bewegungs- und Schutzkosten
    • Luftfrachtkosten
    • Bergungskosten
    • Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten
  • Ertragsausfall bei Betriebsunterbrechung durch einen versicherten Sachschaden bei netzgekoppelten Anlagen bis 360 Tage (2,50 Euro/kWp ganzjährig) inklusive Zukauf von Fremdstrom
  • Vorsorgeversicherung bei Anlagenerweiterung bis 50 % der Versicherungssumme, maximal 200.000 Euro
  • Plus-Paket beinhaltet unter anderem
    • GAP-Deckung
    • Erdbeben/Innere Unruhen bis 50 % der Versicherungssumme maximal 50.000 Euro
    • De- und Remontage infolge eines Gebäudeschadens auf erstes Risiko bis 30.000 Euro
    • Mehrkostenaufgrund Technologiefortschritt mitversichert
    • Zusatzdeckung für E-Ladestation (Wallbox)
      • Entschädigung auf erstes Risiko bis 5.000,00 Euro beitragsfrei, Erhöhungen auf 10.000 Euro oder 15.000 Euro möglich 
      • Versichert sind alle Wallboxen und Ladestationen, welche sich auf dem Grundstück befinden
      • Für die Ladestationen sind keine Auffahr-/Anprallschutzsysteme notwendig

Leistungsübersicht

Annahmerichtlinien

  • Anfragepflichtig sind:
    • mehr als 1 Vorschaden
    • Anlagen die älter als 5 Jahre mit einem Vorschaden sind
    • Anlagen die älter als 10 Jahre sind (ohne Vorschaden, 50% Zuschlag, 500 Euro SB)
    • Bodenanlagen in ZÜRS 3 und 4 (Umzäunung und Sicherungen sind in der Anfrage anzugeben)
    • Anlagen mit einer Investitionssumme > 500.000 Euro
    • Anlagen auf landwirtschaftlichen Gebäuden, mit erhöhtem Brandrisiko
    • Anlagen auf gewerblich genutzten Gebäuden mit erhöhtem Brandrisiko und/oder Produktion
  • Keine Zeichnung für
    • Anlagen auf Gebäuden ab Bauartklasse IV und V oder auf weichen Dachungen
    • Anlagen auf nicht bewohnbaren und/oder baufälligen Gebäuden
    • Anlagen älter 10 Jahre ohne inneren Überspannungsschutz (mindestens Varistor)
    • Anlagen ab 15 Jahre
    • Windkraftanlagen

Helvetia

Die Photovoltaikversicherung bietet umfassenden Schutz für Eigentümer von Dachanlagen in Deutschland – bis zu einem Anlagenwert von 300.000 Euro und ohne Begrenzung des Anlagenalters.

Highlights

  • innere Betriebsschäden an Wechselrichtern bis 3.000 Euro für Sach- und Ertragsausfallschäden auf Erstes Risiko
  • Hotspots(= lokale Überhitzung, "heißer Fleck") bis 3.000 Euro für Sach- und Ertragsausfallschäden auf Erstes Risiko
  • Mitversicherung von Ladestationen und Ladesäulen (Stromtankstellen) bis zu 5.000 Euro auf Erstes Risiko (Besonderheiten beachten!)
  • Mehrkosten zum Beispiel durch "Zukauf" von Strom, eimaliges Umprogrammieren, Umrüstung, behelfsmäßige oder vorläufige Wiederinstandsetzung und so weiter bis zu 7.500 Euro (Haftzeit 6 Monate)
  • keine Ausschlüsse für Schäden durch Innere Unruhen und Erdbeben
  • Unterversicherungsverzicht soweit Versicherungssumme dem Neuwert (nicht Listenpreis) entspricht
  • zusätzliche Kosten bis 50.000 Euro je Kostenart, maximal 100.000 Euro auf erstes Risiko (De-und Remontage, Datenversicherung, Schadensuchkosten, Feuerlöschkosten und Gebühren etc.)
  • verbesserte Neu- und Zeitwertregelung, das heißt Neuwertentschädigung auch bei Wahl einer größeren Anlage und/oder anderer Versicherungs-Ort (maximal Zeitwertabzug 3 % pro Betriebsjahr + GAP-Deckung)
  • Entfall Zeitwertklausel bei nicht mehr beziehbaren serienmäßig hergestellten Ersatzteilen
  • Keine Kürzung bei grob fahrlässiger Schadenverursachung
  • 72-Stunden Regelung Tierverbiss (maximal Abzug des doppelten SB bei mehreren Schäden innerhalb 72 Stunden)
  • beitragsfreie Vorsorgeversicherung bis zur nächsten Hauptfälligkeit für Anlagenerweiterung oder Neuanschaffung
  • sofortiger Reparaturbeginn bei Schäden bis 10.000 Euro
  • Sachverständigenverfahren: Kostenübernahme durch den Versicherer zu 100 % unabhängig der Schadenhöhe
  • Regressverzicht von Familienangehörigen (Verwandte ersten, zweiten und dritten Grades)
  • bis 15 Monate prämienfreie Summen- und Konditionsdifferenzdeckung

Leistungsübersicht

Annahmerichtlinien

  • Anfragepflichtig:
    • Anlagen im Ausland
    • Bodenanlagen
    • Anlagen mit einem Wert von über 300.000 Euro
    • nicht auswählbare Betriebsarten - siehe VEMA-Rechner (Anlagen auf Gewerbegebäuden)
    • Anlagen mit 2 oder mehr Vorschäden in den letzten 5 Jahren und einer Gesamtschadensumme von > 1.000 Euro