Die eigene Arbeitskraft ist für die meisten Menschen die Grundlage ihres Einkommens und damit ihrer finanziellen Lebensplanung. Fällt sie dauerhaft oder für längere Zeit aus, laufen viele Ausgaben trotzdem weiter. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann dieses Risiko absichern: Sie zahlt eine vereinbarte monatliche Rente, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt ausüben können und die vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind. Damit hilft sie, laufende Kosten und den gewohnten Lebensstandard auch dann zu finanzieren, wenn das Arbeitseinkommen wegfällt. Wie gut diese Absicherung funktioniert, hängt allerdings entscheidend davon ab, dass Rentenhöhe und Vertragsbedingungen zur persönlichen Situation passen.
Dabei betrifft Berufsunfähigkeit keineswegs nur Menschen mit körperlich anstrengenden Berufen. Auch psychische Erkrankungen, Erkrankungen des Bewegungsapparates, Krebs oder andere gesundheitliche Beeinträchtigungen können dazu führen, dass der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann.
Manchmal reicht sogar eine vergleichsweise unscheinbare Einschränkung: Für einen Elektriker kann beispielsweise eine ausgeprägte Störung des Farbsehens zum Problem werden, wenn das sichere Unterscheiden farblich gekennzeichneter Leitungen zu seinen wesentlichen Tätigkeiten gehört.
Entscheidend ist deshalb nicht, ob ein Beruf auf den ersten Blick besonders gefährlich erscheint oder eine Erkrankung besonders schwerwiegend wirkt, sondern ob die konkrete berufliche Tätigkeit noch ausgeübt werden kann – und welche finanziellen Folgen der Verlust der eigenen Arbeitskraft hätte.
Berufsunfähigkeitsversicherung und Erwerbsminderungsrente sind nicht dasselbe. Bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente steht grundsätzlich im Mittelpunkt, wie viele Stunden Sie noch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung betrachtet dagegen den konkret versicherten beziehungsweise zuletzt ausgeübten Beruf nach den vereinbarten Versicherungsbedingungen. Deshalb kann bereits Berufsunfähigkeit vorliegen, obwohl noch andere Tätigkeiten möglich wären.
Ob eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll ist, hängt von der persönlichen Situation ab. Besonders relevant ist sie für Menschen, die ihren Lebensunterhalt überwiegend aus ihrem Arbeitseinkommen bestreiten. Das gilt für Angestellte ebenso wie für Selbstständige, Handwerker oder Menschen in akademischen Berufen.
Auch für Schüler, Auszubildende und Studierende kann ein früher Abschluss interessant sein: Alter, Gesundheitszustand und berufliche Einstufung beeinflussen sowohl die Versicherbarkeit als auch den Beitrag.
Die Kosten einer Berufsunfähigkeitsversicherung lassen sich deshalb nicht pauschal beziffern. Neben dem Eintrittsalter spielen insbesondere Beruf, Gesundheitszustand, gewünschte Höhe der BU-Rente, Versicherungsdauer und die gewählten Vertragsleistungen eine Rolle. Ein vermeintlich günstiger Beitrag allein sagt daher wenig darüber aus, ob ein Tarif zur persönlichen Situation passt.
Auch beim Vergleich von Berufsunfähigkeitsversicherungen sollte nicht nur der Preis betrachtet werden. Wichtig sind unter anderem die Definition der Berufsunfähigkeit, Regelungen zur Verweisung, Nachversicherungsmöglichkeiten, Leistungs- und Versicherungsdauer sowie die Bedingungen für bestimmte Lebens- und Berufsphasen. Welche Kriterien besonders wichtig sind, hängt wiederum von Beruf, Einkommen und persönlicher Lebensplanung ab.
Ein zentraler Punkt beim Abschluss sind die Gesundheitsfragen. Sie müssen vollständig und korrekt beantwortet werden. Bestehen Vorerkrankungen, bedeutet das jedoch nicht automatisch, dass keine Berufsunfähigkeitsversicherung möglich ist.
Je nach Ausgangssituation können Versicherer Gesundheitsangaben unterschiedlich bewerten und einen Antrag normal annehmen, Zuschläge oder Ausschlüsse verlangen oder ablehnen. In geeigneten Fällen kann deshalb vor einem regulären Antrag eine anonyme Risikovoranfrage sinnvoll sein. So lässt sich zunächst prüfen, wie verschiedene Versicherer die gesundheitliche Situation einschätzen.
Ebenso wichtig ist die richtige Höhe der Berufsunfähigkeitsrente. Sie sollte nicht nach einer beliebigen Pauschale gewählt werden, sondern sich am tatsächlichen Absicherungsbedarf orientieren. Dabei sind laufende Lebenshaltungskosten, bestehende Verpflichtungen und die individuelle Einkommenssituation zu berücksichtigen.
Gleichzeitig sollte der Vertrag Möglichkeiten bieten, den Versicherungsschutz später anzupassen – beispielsweise bei Berufseinstieg, steigendem Einkommen, Heirat, Immobilienfinanzierung oder anderen Veränderungen im Leben.
Eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung besteht deshalb nicht einfach aus einem Tarif mit einem günstigen Monatsbeitrag. Berufliche Situation, Gesundheitsgeschichte, gewünschte Absicherung und Vertragsbedingungen müssen zusammenpassen.
Als Versicherungsmakler vergleichen wir für Sie unterschiedliche Anbieter und Tarife am Markt. Gemeinsam klären wir, welche Absicherung zu Ihrer persönlichen und beruflichen Situation passt, welche Rentenhöhe sinnvoll ist und worauf bei der Antragstellung zu achten ist. So entsteht eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die nicht nur beim Abschluss gut aussieht, sondern auch langfristig zu Ihrer Lebensplanung passt.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, wenn die im Vertrag festgelegten Voraussetzungen für eine Berufsunfähigkeit erfüllt sind. Häufig ist vereinbart, dass der zuletzt ausgeübte Beruf aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich für mindestens sechs Monate zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausgeübt werden kann. Entscheidend sind jedoch immer die Bedingungen des jeweiligen Vertrags.
Vorerkrankungen schließen den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht grundsätzlich aus. Es gibt jedoch Erkrankungen, bei denen ein Versicherungsschutz regelmäßig nicht oder nur sehr schwer möglich ist. Andere Vorerkrankungen können je nach Versicherer zu einer normalen Annahme, einem Risikozuschlag, einem Leistungsausschluss oder einer Ablehnung führen. Versicherer bewerten Erkrankungen und Behandlungen unterschiedlich. Eine anonyme Risikovoranfrage kann helfen, die Möglichkeiten vor einer Antragstellung zu prüfen.
Bei einem Verzicht auf die abstrakte Verweisung kann der Versicherer Sie nicht allein deshalb auf einen anderen Beruf verweisen, weil Sie diesen aufgrund Ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten theoretisch noch ausüben könnten. Ob und unter welchen Voraussetzungen eine tatsächlich neu ausgeübte Tätigkeit berücksichtigt werden kann, richtet sich nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Für Beamte kann eine spezielle Dienstunfähigkeitsklausel wichtig sein. Sie regelt, unter welchen Voraussetzungen der Versicherer eine vom Dienstherrn festgestellte Dienstunfähigkeit als Leistungsauslöser anerkennt. Die Formulierungen und Voraussetzungen unterscheiden sich zwischen den Tarifen deutlich. Für Beamte sollte deshalb gezielt geprüft werden, wie Dienstunfähigkeit im jeweiligen Vertrag geregelt ist.
Eine Arbeitsunfähigkeitsklausel kann eine Leistung ermöglichen, wenn eine länger andauernde Arbeitsunfähigkeit besteht, auch wenn eine Berufsunfähigkeit noch nicht abschließend festgestellt wurde. Wie lange Arbeitsunfähigkeit bestehen muss, wie lange geleistet wird und welche Nachweise erforderlich sind, hängt vom Tarif ab. Sie kann damit eine sinnvolle Ergänzung zur eigentlichen BU-Leistung sein.
Die Laufzeit sollte sich grundsätzlich daran orientieren, wie lange das Arbeitseinkommen abgesichert werden muss. Häufig wird deshalb eine Absicherung bis zum geplanten Renteneintritt gewählt. Eine zu kurze Laufzeit kann problematisch werden, wenn die Berufsunfähigkeit erst später eintritt oder über das Vertragsende hinaus andauert.
Viele Tarife bieten Nachversicherungsmöglichkeiten, mit denen die versicherte BU-Rente bei bestimmten Ereignissen ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden kann – beispielsweise bei Berufseinstieg, Heirat, Geburt eines Kindes oder einer deutlichen Einkommenssteigerung. Umfang und Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Tarif.
Ein späterer Berufswechsel beendet eine bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung normalerweise nicht. Für einen späteren Leistungsfall ist regelmäßig der zuletzt in gesunden Tagen ausgeübte Beruf maßgeblich. Je nach Tarif kann es außerdem Möglichkeiten geben, eine günstigere berufliche Einstufung nachträglich berücksichtigen zu lassen.
Ja. Auch nach Anerkennung einer Berufsunfähigkeit kann der Versicherer im Rahmen einer sogenannten Nachprüfung prüfen, ob die Voraussetzungen für die Leistung weiterhin bestehen. Dabei gelten die vertraglichen Regelungen und rechtlichen Voraussetzungen. Eine einmal anerkannte BU-Rente wird daher nicht zwangsläufig bis zum Vertragsende unverändert gezahlt.
Beruf, gewünschte Absicherung und Gesundheitsangaben können entscheidend dafür sein, welche Tarife infrage kommen. Wir prüfen Ihre persönliche Situation, vergleichen passende Angebote und klären bei Bedarf vorab die Versicherbarkeit über eine anonyme Risikovoranfrage.