
Geschäftsführer treffen täglich Entscheidungen für ihr Unternehmen. Investitionen werden freigegeben, Verträge geschlossen, Mitarbeiter geführt und gesetzliche oder vertragliche Pflichten müssen eingehalten werden. Dabei können Fehler passieren – und unter bestimmten Voraussetzungen kann daraus eine persönliche Haftung entstehen.
Eine D&O-Versicherung schützt Geschäftsführer und andere versicherte Entscheidungsträger vor den finanziellen Folgen solcher Haftungsansprüche. Sie wird deshalb häufig auch als Managerhaftpflichtversicherung bezeichnet.
D&O steht für „Directors and Officers“. Anders als bei vielen anderen betrieblichen Versicherungen steht nicht unmittelbar das Unternehmen im Mittelpunkt des Versicherungsschutzes. Versichert sind grundsätzlich die im Vertrag erfassten natürlichen Personen in ihrer Tätigkeit für das Unternehmen.
Die Versicherung wird üblicherweise vom Unternehmen abgeschlossen. Sie soll die versicherten Personen schützen, wenn diese wegen einer Pflichtverletzung auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden.
Gleichzeitig schützt eine D&O-Versicherung auch die Interessen des Unternehmens: Bestehen berechtigte Ansprüche gegen einen Geschäftsführer oder ein anderes Organmitglied, kann der entstandene Vermögensschaden im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes ersetzt werden.
Zum versicherten Personenkreis können – abhängig vom jeweiligen Vertrag und der Unternehmensstruktur – beispielsweise gehören:
Entscheidend ist deshalb nicht nur, dass eine D&O-Versicherung vorhanden ist. Auch der tatsächlich versicherte Personenkreis sollte zur Organisation und Verantwortungsverteilung des Unternehmens passen.
Eine GmbH begrenzt zwar grundsätzlich die Haftung ihrer Gesellschafter. Daraus folgt jedoch nicht, dass ein Geschäftsführer selbst niemals persönlich haftet.
Geschäftsführer haben gegenüber dem Unternehmen zahlreiche Pflichten. Werden diese schuldhaft verletzt und entsteht dadurch ein Vermögensschaden, können persönliche Schadenersatzansprüche entstehen.
Dabei wird zwischen Innen- und Außenhaftung unterschieden.
Bei der Innenhaftung macht das eigene Unternehmen einen Anspruch gegen den Geschäftsführer geltend. Denkbar sind beispielsweise Schäden durch fehlerhafte Entscheidungen, unzureichende Kontrolle oder die Verletzung organisatorischer Pflichten.
Bei der Außenhaftung wird der Geschäftsführer von Dritten in Anspruch genommen. Davon zu unterscheiden ist die Betriebshaftpflichtversicherung, die Haftungsrisiken aus der betrieblichen Tätigkeit des Unternehmens absichert.
Gerade die Innenhaftung ist für die D&O-Versicherung von großer Bedeutung. Ein Haftungsanspruch muss dabei nicht zwangsläufig aus einem Konflikt zwischen Unternehmen und Geschäftsführer entstehen. Auch Veränderungen in der Geschäftsführung, neue Gesellschafter, eine Insolvenz oder andere besondere Situationen können dazu führen, dass frühere Entscheidungen später überprüft werden.
Die möglichen Ursachen eines D&O-Schadenfalls sind vielfältig. Beispielsweise können Ansprüche entstehen, wenn Investitionen ohne ausreichende Prüfung vorgenommen, wichtige Fristen versäumt, Kontroll- oder Organisationspflichten verletzt oder notwendige Maßnahmen nicht rechtzeitig eingeleitet werden.
Auch Fehler bei Vertragsabschlüssen, der Auswahl oder Überwachung von Mitarbeitern oder bei der Einhaltung gesetzlicher und betrieblicher Vorgaben können eine Rolle spielen.
Nicht jede wirtschaftlich schlechte Entscheidung führt automatisch zu einer persönlichen Haftung. Entscheidend sind immer die konkreten Umstände und die Frage, ob tatsächlich eine Pflichtverletzung vorliegt.
Wird eine versicherte Person wegen einer vermeintlichen Pflichtverletzung in Anspruch genommen, besteht eine wesentliche Aufgabe der D&O-Versicherung zunächst darin, den Anspruch zu prüfen.
Ist der Schadenersatzanspruch unbegründet, übernimmt der Versicherer im Rahmen der vereinbarten Bedingungen die Abwehr des Anspruchs und die damit verbundenen Kosten. Diese Funktion wird häufig als passiver Rechtsschutz bezeichnet.
Ist der Anspruch berechtigt, übernimmt die D&O-Versicherung den versicherten Schaden bis zu den vertraglich vereinbarten Grenzen.
Damit schützt die D&O nicht nur vor berechtigten Schadenersatzforderungen. Auch die Verteidigung gegen unberechtigte Forderungen kann einen erheblichen finanziellen Wert haben.
D&O-Versicherungen unterscheiden sich nicht nur beim Beitrag. Für einen passenden Versicherungsschutz sind insbesondere die Versicherungsbedingungen und die konkrete Situation des Unternehmens entscheidend.
Eine wichtige Rolle spielt die Versicherungssumme. Sie sollte zur Unternehmensgröße, zur wirtschaftlichen Tätigkeit und zu den möglichen Haftungsrisiken passen.
Ebenso wichtig ist die Frage, für welche Zeiträume Versicherungsschutz besteht. Bei D&O-Verträgen können beispielsweise Regelungen zur Rückwärtsdeckung und zu Nachmeldefristen relevant sein. Sie bestimmen unter anderem, unter welchen Voraussetzungen frühere Pflichtverletzungen oder erst später erhobene Ansprüche vom Versicherungsschutz erfasst werden können.
Auch der versicherte Personenkreis, Ausschlüsse und besondere Tätigkeiten oder Unternehmensstrukturen sollten berücksichtigt werden.
Eine D&O-Versicherung sollte deshalb nicht allein anhand des Preises ausgewählt werden.
Einen allgemeingültigen Beitrag für eine D&O-Versicherung gibt es nicht. Die Kosten hängen unter anderem von der Größe und wirtschaftlichen Situation des Unternehmens, der Branche, dem gewünschten Versicherungsumfang und der Versicherungssumme ab.
Auch die Unternehmensstruktur, bisherige Schadenfälle und weitere Risikomerkmale können die Prämie beeinflussen.
Ein sinnvoller Vergleich sollte deshalb nicht nur die Beiträge gegenüberstellen, sondern insbesondere prüfen, welcher Versicherungsschutz zum tatsächlichen Haftungsrisiko des Unternehmens und seiner Entscheidungsträger passt.
Eine D&O-Versicherung betrifft zwei Seiten: das Unternehmen, das seinen Versicherungsschutz organisiert, und die Menschen, die unternehmerische Verantwortung übernehmen.
Deshalb betrachten wir bei der Auswahl nicht nur Beitrag und Versicherungssumme. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche Personen und Risiken abgesichert werden sollen und welche Vertragsgestaltung zu Ihrem Unternehmen passt.
Die KMV Versicherungsmakler GmbH betreut Unternehmen persönlich und digital – am Niederrhein und deutschlandweit.
Sie möchten prüfen, welcher D&O-Schutz zu Ihrem Unternehmen und Ihrer persönlichen Situation passt? Machen Sie einige kurze Angaben. Wir prüfen Ihre Anfrage und melden uns persönlich bei Ihnen.
Auch Geschäftsführer einer GmbH können bei Pflichtverletzungen persönlich haften. Ob eine D&O-Versicherung sinnvoll ist, hängt unter anderem von den konkreten Aufgaben, Entscheidungsbefugnissen und möglichen finanziellen Folgen einer Pflichtverletzung ab. Besonders wichtig ist außerdem, ob bereits eine D&O-Versicherung des Unternehmens besteht und welchen Schutz diese tatsächlich bietet.
Grobe Fahrlässigkeit ist bei einer D&O-Versicherung nicht grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Entscheidend sind jedoch die konkreten Versicherungsbedingungen und der jeweilige Schadenfall. Vorsätzliche Pflichtverletzungen sind dagegen grundsätzlich nicht versicherbar.
Das hängt von der Vertragsgestaltung ab. Ansprüche gegen Geschäftsführer werden teilweise erst Jahre nach der zugrunde liegenden Entscheidung erhoben. Deshalb sind insbesondere Regelungen zu Nachmeldefristen und zur zeitlichen Zuordnung von Pflichtverletzungen und Ansprüchen wichtig. Bei einem Ausscheiden aus der Geschäftsführung sollte der bestehende Versicherungsschutz daher geprüft werden.
Ein Versichererwechsel sollte bei einer D&O besonders sorgfältig erfolgen. Zwischen dem bisherigen und dem neuen Vertrag können Deckungslücken entstehen, wenn beispielsweise Rückwärtsdeckung, Nachmeldefristen oder der zeitliche Geltungsbereich unterschiedlich geregelt sind. Der Übergang sollte deshalb nicht allein anhand des Beitrags beurteilt werden.
Die Unternehmensgröße allein entscheidet nicht über den Bedarf. Auch ein Geschäftsführer eines kleineren Unternehmens kann persönlich mit erheblichen Schadenersatzforderungen konfrontiert werden. Entscheidend sind vielmehr Verantwortungsumfang, Unternehmensstruktur und mögliche finanzielle Auswirkungen einer Pflichtverletzung.
Auch Vorstände und andere verantwortliche Personen in Vereinen können Haftungsrisiken ausgesetzt sein. Ob eine D&O-Versicherung sinnvoll ist, hängt unter anderem von Größe, Tätigkeit, Vermögen und Organisationsstruktur des Vereins sowie den Aufgaben der handelnden Personen ab.
Üblich ist die Unternehmens-D&O: Das Unternehmen schließt den Vertrag ab und versichert die im Vertrag erfassten Organ- und Führungspersonen.
Daneben gibt es persönliche D&O-Lösungen, die ein Geschäftsführer selbst abschließt. Eine solche Individual-D&O kann beispielsweise interessant sein, wenn der Schutz über die Unternehmenspolice nicht ausreicht oder der Geschäftsführer seinen Versicherungsschutz unabhängig vom Unternehmen gestalten möchte.
Welche Variante sinnvoll ist, hängt von der konkreten Situation und dem bereits bestehenden Versicherungsschutz ab.