Photovoltaikversicherung

Photovoltaikversicherung

Viele Hausbesitzer installieren Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung auf dem eigenen Hausdach. Kleinere Solaranlagen sind bis zu bestimmten Höchstbeträgen meist in der bestehenden Gebäudeversicherung gegen Feuer, Sturm und Blitzschlag versichert. Anlagen auf Gewerbebetrieben bzw. Freiflächenanlagen benötigen eine gesonderte
Versicherung. Grundsätzlich erhöht sich durch eine fest installierte Photovoltaikanlage der Wert der Immobilie - es besteht die Gefahr der Unterversicherung. Wenn man bei einer solchen Wertverbesserung den Versicherungsschutz nicht rechtzeitig anpasst, erstattet der Gebäudeversicherer mögliche Schäden später nicht vollständig. Wer eine Solaranlage plant, sollte deshalb frühzeitig Kontakt mit seinem Gebäudeversicherer oder einem spezialisierten Photovoltaik-Versicherer aufnehmen und klären, inwieweit der Versicherungsschutz angepasst werden muss.

Einige Versicherungsgesellschaften bieten mittlerweile spezielle Photovoltaik-Versicherungspakete an. Der Risikoschutz dieser Policen ist wesentlich umfangreicher als in der einfachen Gebäudeversicherung. Der Photovoltaikversicherer entschädigt je nach Vertragsumfang auch für Schäden durch Bedienungsfehler, Vandalismus, Diebstahl, Sabotage, Überspannung im Stromnetz, Kurzschluss und Marderbiss an Strom führenden Leitungen. Im Schadenfall ersetzt werden auch Aufräum- und Entsorgungskosten, Maurerarbeiten sowie Kosten für Gerüste und Arbeitsbühnen. Bei Schäden durch Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler springt der Versicherer ebenfalls ein.

Als Eigentümer ist man für die Sicherheit seiner Solaranlage selbst verantwortlich - wenn die Photovoltaik-Versicherung zusätzlich einen Haftpflichtschutz enthält, ist man finanziell auf der sicheren Seite, falls etwa durch herabfallende Splitter einer berstenden Glasabdeckung Personen verletzt werden. Bevor man eigenen Haftpflichtschutz für die Solaranlage abschließt, sollte man allerdings prüfen, ob und inwieweit bereits Schutz in der persönlichen Privathaftpflichtversicherung oder in der Haus- und Grundstückseigentümer-Haftpflicht besteht. Je nach Anbieter kann man in der Photovoltaik-Police auf Wunsch und meist gegen Mehrbeitrag sogar den Ertragsausfall mitversichern, wenn die Solaranlage bis zur Reparatur eines Schadens stillsteht.

Schon ab Beginn der Bauphase bestehen Risiken, sowohl bei einer Privatanlage wie auch im gewerblichen Bereich, ob Werkhalle oder Freigelände. Deshalb sollte mit Baubeginn Versicherungsschutz bestehen.


VHV

Die VHV bietet mit dem Tarif SOLARPROTECT eine Absicherung für die Eigentümer von Photovoltaikanlagen mit Standort in Deutschland. Versichert werden netzgekoppelte Dachanlagen bis max. 50 kWp Leistung.

Highlights

SOLARPROTECT

  • Neuwertversicherung - ohne Abzug "Neu für Alt"
  • beitragsfreie Ertragsausfalldeckung bis 50 kWp Anlagenleistung inkl. Einspeisevergütung
  • bis zu 50.000 Euro je Kostenart für Aufräumungs-, Dekontaminations- Entsorgungskosten, Bewegungs-u. Schutzkosten, Erd- u. Pflaster-, Maurer- Stemmarbeiten, Gerüststellung, Bergungsarbeiten, Kosten für Luftfracht zusätzlich bis zu 30.000 Euro je Kostenart beitragsfrei mitversichert (z. B. Feuerlöschkosten, Gebäudebeschädigungen, schadenbedingte Arbeiten an Dächern, Fassaden sowie Schadensuchkosten, Wiederherstellung von Daten)
  • Erdbeben bis zu 25% der Versicherungssumme, maximal 50.000 Euro
  • Technologiefortschritt
  • GAP-Deckung (Differenzdeckung bei Nichtwiederaufbau der PV) inklusive (sh. Ziff. 13 der BV PVA)
  • Fremdstrombezug bis 500 Euro
  • Solarstromspeicher bis 20 kWh
  • Ladestationen für die Elektromobilität (Stromtankstelle)
  • Optional gegen Zuschlag
    • Minderertragsdeckung bis 50 kWp = 10 % Zuschlag
    • Einschluss des Feuerriskos bei PV-Anlagen auf landwirtschaftl. Gebäuden mit (z.B. Heu- u. Strohlagerung, Geflügelmastbetriebe) sowie für Reitställe, Hallen f. landwirtschaftl. Geräte/Fahrzeuge, Stallungen etc. = 100% Zuschlag und SB 500 Euro
    • Montageversicherung - Schutz vor Risiken während der Bauphase
    • Betreiber-Haftpflichtversicherung (DS wahlweise 3 Mio. Euro oder 5 Mio. Euro pauschal P/S/V - SB 250 Euro je Versicherungsfall)

LeistungsübersichtInformationsbroschüre

Annahmerichtlinien

  • Anfragepflichtig:
    • Anlagen im Ausland
    • Bodenanlagen
    • Anlagen mit mehr als 50 kWp
  • Nicht versicherbar sind Photovoltaikanlagen
    • älter als 10 Jahre
    • auf Gebäuden mit Holzver- oder bearbeitung (z.B. Tischlerei)
    • auf Gebäuden von Recyclingbetrieben
    • auf Gebäuden mit Lagerung und/oder Herstellung von feuergefährlichen Substanzen
    • Prototypen oder Einzelanfertigungen
    • Anlagen mit > 1 Vorschaden oder Schäden > 3.000 Euro innerhalb der letzten 5 Jahre

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