
Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet eine wichtige Grundabsicherung, deckt aber häufig nicht alle Kosten ab, die bei Pflegebedürftigkeit entstehen. Je nach Pflegegrad und gewünschter Versorgung kann eine erhebliche finanzielle Lücke bleiben.
Mit einer privaten Pflegezusatzversicherung lässt sich diese Lücke gezielt verkleinern. Sie kann dabei helfen, eigenes Vermögen zu schützen, Angehörige finanziell zu entlasten und mehr Spielraum bei der späteren Versorgung zu erhalten.
Welche Form der Pflegevorsorge sinnvoll ist, hängt von den persönlichen Wünschen und der finanziellen Situation ab. Die folgenden Möglichkeiten unterscheiden sich deutlich in ihrer Funktionsweise und ihren Leistungen.
Eine Pflegetagegeldversicherung zahlt bei festgestellter Pflegebedürftigkeit einen vereinbarten Geldbetrag – abhängig vom Tarif und vom Pflegegrad. Das Geld steht grundsätzlich zur freien Verfügung und kann beispielsweise für professionelle Pflege, Unterstützung im Alltag oder zur Entlastung von Angehörigen eingesetzt werden.
Damit bietet das Pflegetagegeld viel Flexibilität bei der Frage, wie die zusätzliche finanzielle Absicherung im Pflegefall verwendet wird.
Der Pflege-Bahr ist eine staatlich geförderte Form der privaten Pflegezusatzversicherung. Wer die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und einen förderfähigen Tarif abschließt, erhält einen staatlichen Zuschuss zum Beitrag.
Ein Vorteil ist der erleichterte Zugang: Für förderfähige Pflege-Bahr-Tarife sind keine Gesundheitsfragen erforderlich. Ob die geförderte Absicherung allein ausreicht oder eine andere Pflegevorsorge sinnvoller ist, sollte jedoch individuell geprüft werden.
Eine Pflegerentenversicherung zahlt bei Pflegebedürftigkeit eine vereinbarte monatliche Rente. Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem gewählten Tarif und in der Regel nach dem festgestellten Pflegegrad.
Die Pflegerente steht zur freien Verfügung und kann beispielsweise für Pflegekosten, Unterstützung im Alltag oder andere zusätzliche Ausgaben eingesetzt werden. Sie verbindet damit die Absicherung des Pflegerisikos mit einer langfristig kalkulierten Rentenleistung.
Eine Pflegekostenversicherung beteiligt sich an den tatsächlich entstehenden Pflegekosten. Je nach Tarif werden bestimmte Aufwendungen bis zu vereinbarten Höchstgrenzen erstattet oder die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung um einen festgelegten Prozentsatz ergänzt.
Anders als beim Pflegetagegeld steht damit nicht ein frei verwendbarer Geldbetrag im Mittelpunkt, sondern die Erstattung nachgewiesener Pflegekosten.