Der Führerschein ist da – ein eigenes Auto aber vielleicht noch gar nicht nötig. Viele Fahranfänger nutzen zunächst die Autos der Eltern, Großeltern oder anderer Personen. Das kann bei der Kfz-Versicherung teuer werden, denn junge Fahrer müssen normalerweise in den Fahrerkreis des jeweiligen Fahrzeugs aufgenommen werden.
Mit speziellen Lösungen für junge Fahrer geht es auch anders. Ein Beispiel ist der VHV AUTO STARTER 2.0: Fahranfänger bis 25 Jahre können damit verschiedene geeignete, bei der VHV versicherte Privat-Pkw nutzen, ohne bei jedem Fahrzeug einzeln in den Fahrerkreis aufgenommen zu werden.
Beim VHV AUTO STARTER 2.0 wird ein eigener Vertrag für den jungen Fahrer abgeschlossen. Dafür wird zunächst ein bei der VHV versichertes Primärfahrzeug angegeben. Darüber hinaus können – mit Zustimmung des jeweiligen Halters – weitere geeignete, bei der VHV versicherte Pkw genutzt werden.
Dabei gelten bestimmte Voraussetzungen. Unter anderem müssen die Fahrzeuge privat genutzt werden, ihr Zeitwert darf 100.000 Euro nicht übersteigen und ihre Leistung muss unter 350 kW liegen. Mietwagen, Taxis und Selbstfahrervermietfahrzeuge sind beispielsweise ausgeschlossen.
Ein wesentlicher Vorteil liegt in der späteren Kfz-Versicherung. Während der Laufzeit des AUTO STARTER 2.0 kann eine Anwartschaft auf eine Schadenfreiheitsklasse als Sondereinstufung aufgebaut werden.
Wird anschließend ein eigener Pkw bei der VHV versichert, ist – abhängig von Vertragsdauer und Schadenverlauf – eine Sondereinstufung bis maximal SF 8 möglich.
Der Beitrag richtet sich nach dem Alter und danach, ob am begleiteten Fahren ab 17 teilgenommen wurde. Aktuell nennt die VHV folgende Jahresbeiträge:
| Alter | ohne BF17 | mit BF17 |
| 18-21 Jahre | 429 € | 359 € |
| 22-25 Jahre | 359 € | 299 € |
Entscheidend ist nicht nur der Beitrag für den AUTO STARTER, sondern der Vergleich mit den Alternativen.
Ein Beispiel: Ein 19-Jähriger fährt regelmäßig die beiden Autos seiner Eltern. Würde seine Aufnahme in den Fahrerkreis die beiden bestehenden Kfz-Versicherungen beispielsweise um zusammen 600 € pro Jahr verteuern, kostet der AUTO STARTER aktuell 429 € pro Jahr – sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Hinzu kommt: Er kann auch weitere geeignete, bei der VHV versicherte Pkw fahren – beispielsweise von Großeltern oder Freunden. Ohne den AUTO STARTER müsste er dort gegebenenfalls ebenfalls in den Fahrerkreis aufgenommen werden, was zu weiteren Mehrbeiträgen führen kann.
Gleichzeitig baut er mit dem AUTO STARTER eine Anwartschaft auf eine spätere Sondereinstufung auf. Deshalb vergleichen wir im konkreten Fall die tatsächlichen Mehrbeiträge der bestehenden Kfz-Verträge mit den Kosten und Möglichkeiten des AUTO STARTER sowie möglichen Alternativen.
Der VHV AUTO STARTER 2.0 kann gerade dann eine sehr interessante Lösung sein, wenn noch kein eigenes Auto vorhanden ist und verschiedene Fahrzeuge genutzt werden sollen. Er ist aber nicht automatisch in jeder Konstellation die beste Wahl.
Gerade bei jungen Fahrern unterscheiden sich die Regelungen der Versicherer erheblich. Das gilt auch für begleitetes Fahren ab 17 (BF17). Bei einem Versicherer kann BF17 beispielsweise ohne Mehrbeitrag eingeschlossen sein, während die spätere Aufnahme eines 18-jährigen Fahrers deutlich teurer wird. Bei einem anderen Versicherer kann die Beitragsentwicklung ganz anders aussehen. Deshalb reicht es nicht, nur den Beitrag eines einzelnen Fahrzeugs oder Tarifs zu betrachten.
Deshalb prüfen wir zunächst die konkrete Situation: Welche Fahrzeuge sollen gefahren werden? Bei welchen Versicherern bestehen die Verträge? Was würde die Aufnahme des Fahranfängers in den jeweiligen Fahrerkreis kosten? Kommen besondere Zweitwagen- oder Fahranfängerregelungen infrage? Und welche Auswirkungen hat die gewählte Lösung auf die spätere eigene Kfz-Versicherung?
Erst danach lässt sich sinnvoll beurteilen, ob der VHV AUTO STARTER 2.0, ein vergleichbares Fahranfängermodell eines anderen Versicherers oder eine klassische Lösung über den bestehenden Kfz-Vertrag besser zur jeweiligen Situation passt.
Wer regelmäßig ein Fahrzeug der Eltern fährt, muss grundsätzlich im vereinbarten Fahrerkreis berücksichtigt werden. Das kann den Beitrag deutlich erhöhen. Spezielle Fahranfängermodelle wie der VHV AUTO STARTER 2.0 können eine Alternative sein.
Beim VHV AUTO STARTER 2.0 können neben dem angegebenen Primärfahrzeug weitere geeignete, bei der VHV versicherte Pkw gefahren werden. Voraussetzung ist unter anderem die Zustimmung des jeweiligen Halters.
Nein. Gerade darin liegt ein wesentlicher Vorteil: Der Fahranfänger kann den Vertrag abschließen, obwohl er noch keinen eigenen Pkw besitzt.
Beim VHV AUTO STARTER 2.0 wird eine Anwartschaft auf eine spätere Sondereinstufung aufgebaut. Wird anschließend ein eigener Pkw bei der VHV versichert, ist abhängig von Vertragsdauer und Schadenverlauf eine Einstufung bis maximal SF 8 möglich.
Beim VHV AUTO STARTER wirkt sich die Teilnahme am begleiteten Fahren auf den Beitrag aus. Auch bei anderen Kfz-Versicherungen kann BF17 bei der späteren Einstufung oder Beitragsberechnung berücksichtigt werden. Welche Auswirkungen es konkret hat, hängt vom Versicherer und Tarif ab.
Nein. Entscheidend sind die vorhandenen Fahrzeuge, deren Versicherer und die Mehrbeiträge für die Aufnahme des jungen Fahrers. Deshalb vergleichen wir die konkreten Kosten, bevor wir eine Lösung empfehlen.
Je nach Situation kommen beispielsweise andere spezielle Fahranfängermodelle, die Erweiterung des Fahrerkreises oder besondere Zweitwagenregelungen infrage. Welche Variante sinnvoll ist, lässt sich erst anhand der konkreten Fahrzeug- und Versicherungssituation beurteilen.
Ob Fahrerkreiserweiterung, Zweitwagenregelung, VHV AUTO STARTER 2.0 oder eine andere Lösung: Wir prüfen Ihre konkrete Fahrzeug- und Versicherungssituation und vergleichen, welcher Weg sinnvoll passt.