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Mietkautionsversicherung

Einzug in eine Mietwohnung – Mietkautionsversicherung als Alternative zur Barkaution

Ein Umzug ist oft teuer: Umzugskosten, Renovierung und neue Möbel belasten das Budget – und zusätzlich verlangt der Vermieter in der Regel eine Mietkaution. Häufig entspricht sie mehreren Monatsmieten und bindet damit Geld, das gerade beim Einzug an anderer Stelle gebraucht wird.

Eine Mietkautionsversicherung kann eine Alternative zur klassischen Barkaution sein. Statt die vereinbarte Kaution vollständig beim Vermieter zu hinterlegen, stellt der Versicherer eine Bürgschaft. Der Vermieter erhält dafür eine Bürgschaftsurkunde als Sicherheit. Der Mieter zahlt für diese Bürgschaft einen laufenden Beitrag und behält seine Liquidität.

Wichtig zu wissen: Die Mietkautionsversicherung übernimmt die Kaution nicht einfach für den Mieter. Nimmt der Vermieter die Bürgschaft berechtigt in Anspruch und zahlt der Versicherer, kann dieser das ausgezahlte Geld anschließend vom Mieter zurückfordern.

Ob eine Mietkautionsversicherung sinnvoll ist, hängt deshalb von der persönlichen Situation ab. Wer die Barkaution problemlos aufbringen kann, sollte die laufenden Kosten einer Bürgschaft gegen die Vorteile der zusätzlichen Liquidität abwägen. Wer sein Geld beispielsweise für Umzug, Einrichtung oder andere Ausgaben benötigt, kann mit einer Mietkautionsversicherung finanziellen Spielraum behalten.


Mietkautionsversicherung im Überblick

Versicherungsnehmer und Vermieter

Versicherungsnehmer ist der Mieter. Er schließt die Mietkautionsversicherung ab und zahlt den vereinbarten Beitrag.

Welche Sicherheit erhält der Vermieter?

Der Vermieter erhält anstelle der Barkaution eine Bürgschaftsurkunde des Versicherers. Sie dient ihm als Sicherheit für berechtigte Forderungen aus dem Mietverhältnis bis zur vereinbarten Bürgschaftssumme.

Vorteile für Mieter und Vermieter

Welche Vorteile hat die Mietkautionsversicherung für Mieter?

Die Mietkaution muss nicht als hoher Einmalbetrag hinterlegt werden. Dadurch bleibt insbesondere beim Umzug mehr finanzieller Spielraum für Renovierung, Einrichtung oder andere Ausgaben. Auch eine bereits hinterlegte Barkaution kann – mit Zustimmung des Vermieters – gegebenenfalls durch eine Mietkautionsbürgschaft ersetzt werden.

Welche Vorteile hat die Mietkautionsversicherung für Vermieter?

Der Vermieter erhält mit der Bürgschaftsurkunde eine Sicherheit für berechtigte Forderungen aus dem Mietverhältnis. Gleichzeitig entfällt die Verwaltung einer als Geldbetrag hinterlegten Mietkaution.

Wichtig: Die Mietkautionsversicherung verändert grundsätzlich nicht die vereinbarte Höhe der Kaution – sie stellt diese lediglich in Form einer Bürgschaft bereit.

Kosten einer Mietkautionsversicherung

Was kostet eine Mietkautionsversicherung?

Für die Mietkautionsversicherung zahlt der Mieter einen laufenden Beitrag. Dessen Höhe richtet sich insbesondere nach der vereinbarten Kautionssumme und den Konditionen des jeweiligen Anbieters.

Anders als bei einer Barkaution wird dieser Beitrag nicht angespart und nach Ende des Mietverhältnisses zurückgezahlt. Die Versicherung stellt dafür während der Vertragslaufzeit die vereinbarte Bürgschaft zur Verfügung.

Ob sich eine Mietkautionsversicherung lohnt, hängt deshalb auch davon ab, wie wichtig die zusätzliche Liquidität ist und wie lange die Bürgschaft voraussichtlich benötigt wird.

Kautionshöhe und Laufzeit

Wie hoch kann die Mietkaution sein?

Bei Wohnraummietverhältnissen darf eine als Sicherheit vereinbarte Geldsumme grundsätzlich höchstens drei Monatsmieten ohne die als Pauschale oder Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten betragen. Die Mietkautionsversicherung stellt die vereinbarte Sicherheit bis zur jeweiligen Bürgschaftssumme.

Wie lange läuft eine Mietkautionsversicherung?

Die Bürgschaft wird grundsätzlich so lange benötigt, wie der Vermieter die Sicherheit aus dem Mietverhältnis beanspruchen kann. Wird die Bürgschaft nicht mehr benötigt, muss der Versicherer entsprechend den vereinbarten Bedingungen aus seiner Verpflichtung entlassen werden.

Konkrete Mindest- oder Höchstbeträge sowie Vertragsbedingungen können sich je nach Anbieter

Voraussetzungen

Vor Ausstellung einer Mietkautionsbürgschaft prüft der Versicherer in der Regel die Bonität des Mieters. Die konkreten Annahmekriterien können sich je nach Anbieter unterscheiden.

Außerdem sollte vor dem Abschluss geklärt werden, ob der Vermieter die Bürgschaft als Mietsicherheit akzeptiert. Soll eine bereits hinterlegte Barkaution ersetzt werden, ist hierfür die Zustimmung des Vermieters erforderlich.


Häufige Fragen zur Mietkautionsversicherung

Kann ich eine Mietkautionsversicherung nur vor dem Einzug abschließen?

Nein. Eine Mietkautionsversicherung kann grundsätzlich auch später abgeschlossen werden. Soll damit eine bereits hinterlegte Barkaution ersetzt werden, muss der Vermieter dem Austausch zustimmen.

Kann eine bereits hinterlegte Barkaution durch eine Mietkautionsversicherung ersetzt werden?

Grundsätzlich ja. Voraussetzung ist, dass der Vermieter mit dem Austausch der Mietsicherheit einverstanden ist. Akzeptiert er die Mietkautionsbürgschaft und gibt die bisherige Sicherheit frei, kann die hinterlegte Barkaution an den Mieter zurückgezahlt werden.

Kann ich die Mietkautionsversicherung später wieder durch eine Barkaution ersetzen?

Grundsätzlich ja. Wenn der Vermieter die Barkaution als neue Sicherheit akzeptiert und den Versicherer aus der Bürgschaft entlässt, kann die Mietkautionsversicherung beendet werden. Entscheidend ist, dass der Vermieter während des Wechsels weiterhin über die vereinbarte Mietsicherheit verfügt.

Was passiert, wenn der Vermieter die Bürgschaft in Anspruch nimmt?

Nimmt der Vermieter die Bürgschaft wegen einer berechtigten Forderung aus dem Mietverhältnis in Anspruch, zahlt der Versicherer den entsprechenden Betrag bis zur vereinbarten Bürgschaftssumme.

Der Mieter wird dadurch jedoch nicht von seiner Zahlungspflicht befreit. Der Versicherer kann den ausgezahlten Betrag anschließend vom Mieter zurückfordern.

Kann eine Mietkautionsversicherung auch für Gewerberäume genutzt werden?

Für gewerbliche Mietverhältnisse gibt es ebenfalls Möglichkeiten, eine Mietkaution über eine Bürgschaft abzusichern. Dafür gelten jedoch andere Voraussetzungen und Lösungen als bei der privaten Mietkautionsversicherung.

Die hier beschriebene Mietkautionsversicherung richtet sich an private Wohnraummieter. Für Unternehmen und Gewerbetreibende ist eine gewerbliche Kautionsversicherung die passende Lösung.


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