Eine Wärmepumpe ist eine größere Investition – und sollte entsprechend abgesichert sein. Häufig besteht bereits Schutz über die Wohngebäudeversicherung. Ob dieser ausreicht, hängt jedoch vom bestehenden Vertrag, der Art der Wärmepumpe und den versicherten Gefahren ab.
Eine zusätzliche Wärmepumpenversicherung ist deshalb nicht automatisch notwendig. Entscheidend ist, zunächst den vorhandenen Versicherungsschutz zu prüfen und mögliche Lücken gezielt zu schließen.
Eine fest mit dem Gebäude verbundene Wärmepumpe kann grundsätzlich über die Wohngebäudeversicherung mitversichert sein. Entscheidend ist jedoch, was der konkrete Versicherungsvertrag tatsächlich abdeckt.
Klassische Wohngebäudeversicherungen schützen in der Regel gegen Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Bei einer Wärmepumpe können darüber hinaus weitere Risiken relevant sein – beispielsweise Diebstahl, Vandalismus oder technische Schäden. Gerade bei außen aufgestellten Anlagen lohnt sich deshalb ein genauer Blick in den bestehenden Versicherungsschutz.
Wurde eine Wärmepumpe nachträglich eingebaut, sollte außerdem geprüft werden, ob der Versicherer darüber informiert werden muss und die Versicherungssumme beziehungsweise der vereinbarte Schutz weiterhin zum Gebäude passt.
Eine separate Wärmepumpenversicherung ist nicht in jedem Fall erforderlich. Zunächst sollte geprüft werden, welchen Schutz die bestehende Wohngebäudeversicherung bereits bietet und welche Risiken dort nicht oder nur eingeschränkt versichert sind.
Je nach Vertrag können sich beispielsweise Lücken bei Diebstahl, Vandalismus, Bedienungsfehlern oder bestimmten technischen Schäden ergeben. Auch der Standort der Wärmepumpe und der Umfang des Elementarschutzes können eine Rolle spielen.
Erst wenn der vorhandene Versicherungsschutz nicht ausreicht, stellt sich die Frage nach einer Ergänzung. Je nach Ausgangssituation kann ein zusätzlicher Baustein zur Wohngebäudeversicherung oder eine separate Wärmepumpenversicherung sinnvoll sein.
Je nach Tarif kann der Versicherungsschutz für eine Wärmepumpe deutlich über die klassischen Gefahren der Wohngebäudeversicherung hinausgehen. Welche Leistungen tatsächlich eingeschlossen sind, hängt immer vom jeweiligen Vertrag ab.
Mögliche zusätzliche Absicherungen sind zum Beispiel:
Gerade bei hochwertigen oder außen aufgestellten Wärmepumpen lohnt es sich, diese Risiken mit dem vorhandenen Versicherungsschutz abzugleichen. Entscheidend ist nicht eine möglichst lange Liste versicherter Gefahren, sondern ein Schutz, der zur Anlage und zur individuellen Situation passt.
Ob der Diebstahl einer Wärmepumpe versichert ist, hängt vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab. Gerade bei außen aufgestellten Wärmepumpen sollte deshalb geprüft werden, ob Diebstahl ausdrücklich vom bestehenden Versicherungsschutz umfasst ist.
Besondere Aufmerksamkeit kann auch während der Bau- oder Installationsphase sinnvoll sein. Solange die Wärmepumpe noch nicht vollständig eingebaut und Bestandteil des versicherten Gebäudes ist, kann eine andere Versicherungssituation bestehen.
Ist Diebstahl über die Wohngebäudeversicherung nicht oder nicht ausreichend abgesichert, kann entsprechender Schutz je nach Vertrag über einen zusätzlichen Baustein oder eine separate Wärmepumpenversicherung vereinbart werden.
Nicht jeder Defekt an einer Wärmepumpe ist automatisch ein Versicherungsfall. Entscheidend ist, wodurch der Schaden entstanden ist und welche Gefahren im jeweiligen Vertrag versichert sind.
Während beispielsweise Schäden durch Feuer, Sturm oder andere versicherte Gefahren über die Wohngebäudeversicherung gedeckt sein können, können für technische Schäden, Kurzschluss, Überspannung oder Bedienungsfehler zusätzliche Vereinbarungen erforderlich sein.
Normaler Verschleiß oder altersbedingte Abnutzung sind dagegen grundsätzlich keine Aufgabe einer Versicherung. Auch Garantie und Gewährleistung sind vom Versicherungsschutz zu unterscheiden: Sie können beispielsweise bei bestimmten Mängeln greifen, ersetzen aber keine Absicherung gegen versicherte Schadenereignisse.
Deshalb lohnt sich auch hier der Blick auf den konkreten Vertrag: Welche Ursachen sind versichert – und welche nicht?
Eine fest mit dem Gebäude verbundene Wärmepumpe gehört grundsätzlich zum Gebäude und damit in den Bereich der Wohngebäudeversicherung. Das gilt auch für viele Anlagen oder Anlagenteile, die außerhalb des Gebäudes aufgestellt sind und der Versorgung des versicherten Hauses dienen.
Die Hausratversicherung ist dagegen für bewegliche Gegenstände im Haushalt zuständig und daher normalerweise nicht die richtige Absicherung für eine fest installierte Wärmepumpe.
Entscheidend bleibt jedoch der konkrete Versicherungsvertrag. Insbesondere bei außen aufgestellten Anlagen sollte geprüft werden, ob die Wärmepumpe tatsächlich vom vereinbarten Gebäudeschutz erfasst wird und welche Gefahren versichert sind.
Welche Absicherung für Ihre Wärmepumpe sinnvoll ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Entscheidend sind unter anderem Ihre bestehende Wohngebäudeversicherung, die Art und der Standort der Anlage sowie der gewünschte Versicherungsumfang.
Deshalb sollte der erste Schritt nicht automatisch der Abschluss einer zusätzlichen Wärmepumpenversicherung sein. Sinnvoller ist es, zunächst den vorhandenen Schutz zu prüfen:
Gerne prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, welcher Versicherungsschutz bereits besteht und ob für Ihre Wärmepumpe zusätzlicher Schutz sinnvoll ist.

Die spezielle Wärmepumpenversicherung – als eigenständiger Schutz zusätzlich zu Ihrer bestehenden Gebäudeversicherung.
Das ist versichert:
Weitere Informationen und Ihren individuellen Beitrag finden Sie über den folgenden Button:
Wenn Sie eine Wärmepumpe neu einbauen oder nachrüsten, sollten Sie Ihren Gebäudeversicherer darüber informieren. So kann geprüft werden, ob die Anlage vom bestehenden Versicherungsschutz erfasst ist und ob der Vertrag aufgrund der Veränderung am Gebäude angepasst werden muss.
Auch eine bereits vorhandene Wärmepumpe kann grundsätzlich versichert werden. Ob und zu welchen Bedingungen ein zusätzlicher Versicherungsschutz möglich ist, hängt jedoch vom jeweiligen Anbieter und Tarif ab. Dabei kann beispielsweise das Alter der Anlage eine Rolle spielen.
Für die auf unserer Seite vorgestellte Wärmepumpenversicherung der VHV gilt beispielsweise ein maximales Anlagenalter von fünf Jahren bei Versicherungsbeginn.
Das hängt vom vereinbarten Versicherungsschutz ab. Schäden durch Naturgefahren wie Überschwemmung, Rückstau oder Erdrutsch sind in einer klassischen Wohngebäudeversicherung nicht automatisch mitversichert. Dafür ist in der Regel ein zusätzlicher Elementarschutz erforderlich.
Bei einer außen aufgestellten Wärmepumpe sollte deshalb geprüft werden, ob die Anlage vom vereinbarten Elementarschutz erfasst ist und welche Naturgefahren konkret versichert sind.
Ist die Wärmepumpe durch einen versicherten Schaden vollständig zerstört, kann die Versicherung die Wiederbeschaffung zum Neuwert übernehmen. Die konkrete Entschädigung richtet sich nach dem vereinbarten Versicherungsschutz und den jeweiligen Bedingungen.
Wird die zerstörte Wärmepumpe nicht wiederbeschafft, kann die Entschädigung auf den Zeitwert begrenzt sein. Bei finanzierten Anlagen kann außerdem eine vereinbarte GAP-Deckung relevant sein.