Ein Hund bereichert den Alltag – kann aber auch einmal einen Schaden verursachen. Die Hundehalterhaftpflicht schützt Sie vor den finanziellen Folgen und gehört deshalb zu den wichtigsten Absicherungen für Hundehalter. Hier erfahren Sie, was eine Hundehaftpflichtversicherung leistet, wann sie vorgeschrieben ist und worauf Sie bei der Auswahl achten sollten.
Als Hundehalter haften Sie grundsätzlich für Schäden, die Ihr Hund verursacht. Dabei kommt es nicht darauf an, ob Sie selbst etwas falsch gemacht haben. Läuft Ihr Hund beispielsweise vor ein Fahrrad, verletzt einen anderen Menschen oder beschädigt fremdes Eigentum, können Sie für die daraus entstehenden Kosten verantwortlich sein.
Eine Hundehalterhaftpflichtversicherung schützt Sie vor diesem finanziellen Risiko. Sie prüft, ob Schadenersatzansprüche gegen Sie berechtigt sind, übernimmt berechtigte Forderungen im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
Eine Hundehaftpflichtversicherung schützt Sie grundsätzlich vor Schadenersatzansprüchen, wenn Ihr Hund anderen einen Schaden zufügt. Dabei werden insbesondere drei Schadenarten unterschieden:
Personenschäden
Ihr Hund verletzt einen Menschen – zum Beispiel durch einen Biss oder weil ein Radfahrer durch ihn stürzt. Neben Behandlungskosten können auch Verdienstausfall, Schmerzensgeld oder langfristige Folgekosten entstehen.
Sachschäden
Ihr Hund beschädigt fremdes Eigentum, beispielsweise Möbel, Kleidung oder ein Fahrrad.
Vermögensschäden
Aus einem Personen- oder Sachschaden können weitere finanzielle Nachteile entstehen. Auch solche Vermögensfolgeschäden können vom Versicherungsschutz umfasst sein.
Welche Leistungen tatsächlich versichert sind und welche Grenzen oder Ausschlüsse gelten, hängt vom jeweiligen Tarif ab.

Ob eine Hundehaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist, hängt vom jeweiligen Bundesland ab. Während für manche Hundehalter eine generelle Versicherungspflicht gilt, ist sie andernorts von der Hunderasse oder weiteren Voraussetzungen abhängig. Die Übersicht zeigt die unterschiedlichen Regelungen auf einen Blick.
Unabhängig von einer gesetzlichen Pflicht ist eine Hundehaftpflichtversicherung empfehlenswert. Denn als Hundehalter haften Sie grundsätzlich für Schäden, die Ihr Hund verursacht – und insbesondere Personenschäden können erhebliche finanzielle Folgen haben.
Hinweis: Die gesetzlichen Regelungen zur Hundehaftpflicht können sich ändern. Bitte informieren Sie sich im Zweifel über die aktuell geltenden Bestimmungen in Ihrem Bundesland.
Eine gute Hundehaftpflicht sollte nicht nur eine ausreichend hohe Versicherungssumme bieten. Wichtig ist auch, welche Situationen und Personen tatsächlich mitversichert sind.
Achten Sie unter anderem darauf, ob Schäden durch Personen mitversichert sind, die Ihren Hund gelegentlich betreuen, ob Mietsachschäden eingeschlossen sind und wie der Versicherungsschutz bei Auslandsaufenthalten geregelt ist. Je nach persönlicher Situation können außerdem Leistungen wie Forderungsausfalldeckung oder der Versicherungsschutz beim Führen des Hundes ohne Leine eine Rolle spielen.
Welche Leistungen für Sie wichtig sind, hängt von Ihrem Hund und Ihrer persönlichen Situation ab. Deshalb lohnt sich ein Blick auf den tatsächlichen Leistungsumfang und nicht nur auf den Beitrag.
Für die Absicherung von Hundehaltern setzt KMV auf die DOGVERS Hundehalterhaftpflicht von asspario. Überzeugt hat uns insbesondere der umfangreiche Versicherungsschutz mit Leistungen, die über eine reine Grundabsicherung hinausgehen.
DOGVERS ist für Hunde aller Rassen abschließbar und bietet je nach Tarifvariante unterschiedliche Leistungsumfänge. Welche Variante zu Ihnen und Ihrem Hund passt, hängt vom gewünschten Versicherungsschutz ab.
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Leistungen und können die Hundehaftpflicht direkt online berechnen und abschließen.

Die DOGVERS Hundehalterhaftpflicht von asspario ist in zwei Tarifvarianten erhältlich:
Komfort
15 Mio. Euro Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Exklusiv
50 Mio. Euro Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Höchstentschädigung beträgt 15 Mio. Euro je geschädigter Person und Jahr.
Beide Tarifvarianten können optional mit einer Selbstbeteiligung von 150 Euro abgeschlossen werden.
Die vollständigen Leistungen und weitere Besonderheiten der Tarife finden Sie in den nachfolgenden Unterlagen.
Berechnen Sie jetzt Ihren persönlichen Beitrag und schließen Sie Ihre Hundehaftpflicht auf Wunsch direkt online ab.
Der Beitrag für eine Hundehaftpflichtversicherung hängt unter anderem vom gewählten Tarif, dem gewünschten Leistungsumfang und einer möglichen Selbstbeteiligung ab. Deshalb lässt sich kein sinnvoller Pauschalpreis nennen.
Über unseren Online-Rechner können Sie Ihren persönlichen Beitrag direkt berechnen.
Bei der DOGVERS Hundehalterhaftpflicht sind auch nicht gewerbsmäßige Tierhüter mitversichert. Dazu können beispielsweise Familienangehörige, Freunde oder andere Personen gehören, die Ihren Hund vorübergehend betreuen oder mit ihm Gassi gehen.
Das ist jedoch nicht automatisch bei jeder Hundehaftpflichtversicherung der Fall. Je nach Versicherer und Tarif kann der Versicherungsschutz für fremde Tierhüter unterschiedlich geregelt sein. Ein Blick in die jeweiligen Versicherungsbedingungen lohnt sich daher.
Bei der DOGVERS Hundehalterhaftpflicht sind Mietsachschäden im Rahmen der jeweiligen Versicherungsbedingungen mitversichert. Das kann beispielsweise relevant sein, wenn Ihr Hund in einer gemieteten Wohnung oder Ferienunterkunft einen versicherten Schaden verursacht.
Auch hier gilt: Mietsachschäden sind nicht bei jedem Versicherer und in jedem Tarif im gleichen Umfang abgesichert. Insbesondere bei Ausschlüssen und Entschädigungsgrenzen lohnt sich deshalb ein Blick auf den konkreten Versicherungsschutz.